Satzung Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V.
Präambel
Die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von ökologisch nachhaltigen Gütern und biologischen Lebensmitteln nimmt im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere vor den Herausforderungen des Klimawandels, des Schutzes der Landschaft und des Tierwohls einen großen Stellenwert ein.
Die auch vom Land Baden-Württemberg anerkannte Bio-Musterregion Mittelbaden+ möchte einen regionalen Beitrag zur Stärkung und Verbesserung einer nachhaltigen und biologischen Wirtschaft leisten.
Der Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. bekennt sich dabei zur Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Der Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 1. Name des Vereins
Der Name des Vereins lautet Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. und hat seinen Sitz in Bühl. Zuständiges Amtsgericht ist Mannheim, bei dem der Verein in das Vereinsregister einzutragen ist.
§ 2. Zweck
Der Zweck des Vereins Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. ist die Förderung der biologischen Landwirtschaft und die nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft im Sinne des genehmigten Antrags zur Entwicklung der Bio-Musterregion Mittelbaden+.
Der Vereinszweck dient insbesondere
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder
- Initiierung und Realisierung von spezifischen Projekten
- Intensive Netzwerkarbeit unter den Mitgliedern
- Information der Öffentlichkeit und der Verbraucher:innen
- Kooperation mit entsprechenden Initiativen und Einrichtungen aus dem benachbarten Elsass.
§ 3. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4. Mitglieder
Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt bei Vorliegen eines schriftlichen Antrags durch den Vorstand. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Dies wird in der Beitragsordnung geregelt. Die Beitragsordnung wurde am 09.09.2021 von der Gründungsversammlung beschlossen.
§ 4.1 Ordentliche Mitglieder Ordentliche Mitglieder haben folgenden Voraussetzung zu erfüllen:
Privatpersonen aus allen Bereichen, Verbände und Vereine, die die Ziele des Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. unterstützen, Betriebe und Unternehmen (auch Einzelunternehmen) aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und nachhaltiger Produktion, die zu 100% BIO-Betriebe im Sinne der Verordnung EG-Öko-Basisverordnung EG Nr.834/2007 vom 28.6.2007 sind, oder sich in Umstellung auf Bio befinden oder eine vergleichbare anerkannte Zertifizierung nachweisen können.
§ 4.2 Fördermitglieder
Fördermitglieder können alle juristischen und volljährigen Personen sowie Gebietskörperschaften, Kommunen und Einrichtungen sein, die dem Vereinszweck verbunden sind.
Die Fördermitgliedschaft kann durch monetäre Leistungen, auch über den Freundeskreis oder durch aktive Mitwirkung erfolgen. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Bei juristischen Personen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Löschung im Handelsregister, der Austrittserklärung und dem Ausschluss. Der Ausschluss kann nur durch den Vorstand erfolgen.
§ 5. Organe des Vereins
Organe des Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. sind
§ 5.1 Die Mitgliederversammlung
§ 5.2 Der Vorstand
§ 6. Mitgliederversammlung und Vorstand
§ 6.1 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den ordentlichen und den Fördermitgliedern zusammen.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr schriftlich durch den Vorstand einberufen. Die schriftliche Einladung erfolgt mindestens 10 Werktage vor der Mitgliederversammlung und ist öffentlich bekanntzugeben.
Die Einberufung erfolgt per E-Mail und in örtlicher Presse der Bioregion Mittelbaden+: Badisches Tagblatt, Badische Neueste Nachrichten, Offenburger Tagblatt, Lahrer Zeitung, Kehler Zeitung
Auf Antrag von mindestens ¼ der Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes kann eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
a) Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer:innen
b) Satzungsänderungen
c) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
d) Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung (Jahresbilanz)
e) Entlastung des Vorstandes
f) Auflösung des Vereins
Für Satzungsänderungen sind mindestens 2/3 der stimmberechtigten und anwesenden Mitglieder notwendig.
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder und Fördermitglieder.
Die an der Mitgliederversammlung Teilnahmeberechtigten können an ihr auch ohne persönliche Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben.
In physischer Abwesenheit erfolgt dies nur im Rahmen von Videochat. Die Zugangsdaten werden mit einem Link - per E-Mail - übermittelt.
§ 6.2 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 gleichberechtigten Vorstandsvorsitzenden, einer/einem Schatzmeister:in, einer/einem Protokollführer:in sowie bis zu 8 Beisitzer:innen. Mindestens 40% des Vorstandes sollten weibliche und mindestens 75% ordentliche Mitglieder sein. Bei der Auswahl des Vorstandes ist eine ausgewogene Struktur entsprechend der Gebietskulisse der Bio-Musterregion Mittelbaden+ wünschenswert.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, gerechnet ab Tag der Wahl.
Aufgaben des Vorstandes:
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Initiierung und Implementierung von Projekten und Einrichtung von entsprechenden Projektgruppen
- Organisation von Aktionen
- Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
- Kooperation und fachliche Unterstützung des Regionalmanagements Bio-Musterregion Mittelbaden und des Leadpartners.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Nicht-Erreichen der Stimmenanzahl genügt bei einer Wiederholungssitzung die einfache Mehrheit der Anwesenden.
Jeder der drei Vorsitzenden kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vertreten. Die Vorstandsmitglieder entscheiden über die Aufgabenverteilung der Vorstandsarbeit.
Der Vorstand trifft sich kontinuierlich, jedoch mindestens vierteljährlich. Der Vorstand trägt gemeinsam die Verantwortung für die laufenden Geschäfte, Aktionen und Veranstaltungen.
Für die Finanzen ist neben den Vorsitzenden der/die Schatzmeister:in verantwortlich.
Für die Kassenprüfung sind zwei Kassenprüfer:innen zu wählen.
§ 7. Freundeskreis
Der Freundeskreis des Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. hat keine Rechtsform und setzt sich aus privaten Personen zusammen, die den Vereinszweck und den Vereinszielen des Bioregion Mittelbaden+ 2021 e.V. nahestehen und diese unterstützen. Der Freundeskreis hat eine beratende Funktion.
§ 8. Kassenprüfung
Die Kassenprüfung erfolgt einmal im Geschäftsjahr. Die Kassenprüfer:innen dürfen dem Vorstand nicht angehören.
§ 9. Auflösung
Zur Auflösung des Vereins ist eine ¾ Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Sollte keine ¾ Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder erreicht werden, ist eine weitere Auflösungsversammlung notwendig. In dieser Sitzung zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Im Falle einer Auflösung ist das vorhandene Vermögen für Satzungsaufgaben (siehe Präambel und § 2) und im Bereich der nachhaltigen Wirtschaft und ökologischen Landwirtschaft im Bereich der Gebietskulisse - dem Ortenaukreis, dem Landkreis Rastatt und dem Stadtkreis Baden-Baden - zu verwenden.
Die Mitgliedervollversammlung entscheidet über die detaillierte Verwendung des Vermögens.
§ 10. Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 09. September 2021 in Kraft.
Bühl, den 09.09.2021.
Geändert laut Beschluss Vorstandssitzung am 26.11.2021.